HIV-infizierte Frauen sind überproportional von Armut betroffen

Frauen sind auf Grund ihres niedrigeren Lebensalters zum Zeitpunkt der Infektion in schlechteren ökonomischen und sozialen Situationen. Studienergebnissen zur Folge brechen sie häufiger ihre Ausbildung ab, sind sie häufiger erwerbslos oder in Teilzeit. HIV-infizierte Frauen leben zu einem großen Teil ohne Partner sozial isoliert und am Existenzminimum, mit absolut unzureichenden Rentenansprüchen.

Die Anhörung war von Barbara Steffens beantragt worden. Sie wirft der Landesregierung vor, dass ihr Rückzug aus der Steuerung der AIDS-Politik durch eine Kommunalisierung der Landesmittel negative Auswirkungen auf die Präventions- und Hilfemaßnahmen hat. Dies wurde von fast allen Sachverständigen bestätigt. "Die Landesmittel für AIDS/HIV-Arbeit wurden zwar nicht gekürzt, aber jetzt nach dem Gießkannenprinzip auf alle 52 Kommunen verteilt. Es ist nicht auszuschließen, dass gewachsene und bewährte Strukturen im AIDS-Bereich geschlossen werden müssen, da die kommunalen Finanzen nicht ausreichen", sagte Steffens.

Ohne landesweite Steuerung der AIDS-Prävention in NRW wird sich die Situation von HIV-betroffene Frauen verschlechtern, bestätigte eine Vertreterin der Landesarbeitsgemeinschaft Frauen und Aids in NRW. Finanzielle Unterstützung durch Landesmittel sei in der Vergangenheit für große Träger ein Anreiz gewesen, sich auch mit Frauenthemen zu beschäftigen. Jetzt sei nicht schwer zu erraten, wen die Verknappung der Mittel durch die breite Streuung in alle Kommunen treffen würde. Infizierte Frauen zu erreichen, die überwiegend nicht in Großstädten und nicht in schwulen Communities leben,  sei nur über funktionierende Vernetzung möglich. Ob solche Strukturen aber zukünftig noch finanziert werden, sei fragwürdig.

Angesprochen wurde in der Anhörung auch das Problem, dass HIV-Infizierte immer wieder die Erfahrung machen, in der ärztlichen Praxis abgewiesen zu werden. Auch hiervon sind Frauen insbesondere im ländlichen Raum oftmals betroffen.

Weitere Informationen zur Anhörung unter:

www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Ausschuesse/A01/aktuelles.jsp