Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Apotheken müssen Chancen nutzen

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil zum Fremdbesitzverbot bei Apotheken gefällt. Das bedeutet, dass Apothekenketten, beispielsweise DocMorris, verboten bleiben. Dazu erklärt Barbara Steffens MdL, gesundheitspolitische Sprecherin:


"Gerade vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Bevölkerung sollten die Apotheken das heutige Urteil als Startschuss betrachten, um ihre Angebote hin zu einer erweiterten Gesundheitsberatung auszubauen. Die ApothekerInnen zählen nicht ohne Grund zu den Heilberufen und genau diese Rolle müssen sie jetzt verstärkt ausfüllen. Insbesondere im ländlichen Raum ist dies für eine hochwertige Versorgung notwendig. Dabei brauchen wir unabhängige und qualitativ hochwertige Beratung, anstelle von gesundheitsgefährdender Sonderangebote.


Außerdem muss die wohnortnahe Versorgung und Betreuung chronisch kranker Menschen gerade in einer alternden Gesellschaft verbessert werden. Dazu gehört die Förderung der Zusammenarbeit von ÄrztenInnen, ApothekerInnen, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsberufen. Es liegt jetzt auch in den Händen der ApothekerInnen dies zu gestalten und den KritikerInnen und BefürworterInnen von Sonderangebotsketten ohne Pharmazeuten ihren Platz im Gesundheitssystem deutlich zu machen."