Jobcenter und Grundsicherung: Rüttgers muss seine Partei endlich zur Vernunft bringen

Gut zwei Jahre vor Ablauf der Frist des Bundesverfassungsgerichts zur Neuordnung der Jobcenter hat die Große Koalition im Bund erneut nicht zu einer Einigung gefunden. Ein unter Federführung von Arbeitsminister Scholz und Ministerpräsident Rüttgers erarbeiteter Vorschlag auf Grundlage eines Minimalkonsenses scheiterte an der Zerstrittenheit der Union. Hierzu erklärt Barbara Steffens MdL, arbeitspolitische Sprecherin:


"Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hat erneut bewiesen, dass er sich zwar mit viel Engagement zum Heilsbringer stilisieren möchte, aber keine wegweisenden Entscheidungen durchsetzen kann. Gerade angesichts der sich weiter zuspitzenden Wirtschaftskrise, kann eine solche andauernde politische Blockade nicht hingenommen werden. Arbeitssuchenden und ihre Familien sowie die Beschäftigten in den Jobcentern haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie die Umsetzung der Grundsicherung ab dem 1. Januar 2011 gewährleistet ist.


Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember 2007 entschieden, dass die derzeitige gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.


Eine Grundgesetzänderung ist notwendig, um die Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und Kommune in den ARGEn zu ermöglichen, ihre Verwaltungskompetenzen miteinander zu verzahnen und so eine Hilfe aus einer Hand zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die ARGEn eine eigenständige Rechtsform und Dienstherrenfähigkeit für das dort eingesetzte Personal erhalten. MP Rüttgers muss sich endlich seiner Verantwortung stellen und seine Partei zur Vernunft bringen."


Zu diesem Sachverhalt hat die Grüne Fraktion einen Antrag (siehe Anhang) eingebracht, der im nächsten Plenum beraten wird.