Urteil des Bundessozialgerichts zu Hartz IV-Regelsätzen: Eigenständigen Kinderbedarf sofort ermitteln

 

Froh über die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelsätze für unter 14-jährige sind die Grünen im Landtag. Dazu Barbara Steffens MdL, Fraktionsvize und sozialpolitische Sprecherin:

"Wir sehen uns in unserem nun schon mehrjährigen Bemühen um eine transparente und unabhängige Herleitung eines kindgerechten Regelbedarfes bestätigt.

Wir fordern Minister Laumann auf, nun unverzüglich eine unabhängige Arbeitsgruppe einzusetzen, um den eigenständigen Bedarf von Kindern mit Leistungen nach dem SGB II zu ermitteln.

Laumann hat bislang gekniffen, und mit Experten nur die Frage geklärt, ob die derzeitige Höhe mit 60% des Bedarfes eines Erwachsenen bedarfsdeckend ist. Jetzt muss er den nächsten Schritt tun und den kindgerechten Bedarf selbst ermitteln und so den Bund unter Druck setzen.  Noch im Dezember haben die Abgeordneten von CDU und SPD eine solche unabhängige Bedarfsermittlung in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Auch die jetzt mit dem Bundeskonjunkturprogramm geplante Anhebung für Kinder um 30 Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und ist genau wie der jetzt als verfassungswidrig eingestufte Regelsatz willkürlich festgesetzt."