Hartz und Kommunen

Gleich mehrere Maßnahmen haben uns veranlasst erneut zu einem Ratschlag einzuladen:

     

  • die Eingliederungsmittelverordnung 2006 des Bundes und deren Entwurf des Bundeshaushalts liegen vor und damit die Verteilung der Eingliederungsmittel für die Kreise und Kommunen in NRW
  • der Bundestag hat gesetzliche Änderungen im Leistungsumfang des SGB II vorgenommen
  • ein neues Landesgesetz zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuches steht im Beratungsverfahren
  • in vielen ARGEn werden die Rahmenverträge neu verhandelt
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Gleichzeitig diskutieren Grüne vor Ort und wir im Landtag darüber, wie die Förderung und die Integrationschancen von Langzeitarbeitslosen verbessert und die Möglichkeiten der Eingliederungsmittel nach dem SGB II besser ausgeschöpft werden können.