Zukunft der Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen

Das Landesarbeitsministerium hat den Förderstopp für Arbeitslosenzentren und -bera­tungs­stellen zum 30.9.2008 im Frühsommer 2007 per Erlass verkündet. Somit wird die Förde­rung über Landesmittel im Rahmen der EU-kofinanzierten zielgruppenorientierten Lan­desarbeitsmarktpoli­tik auslaufen. Den Trägern wurde eine Verständigung mit den zuständigen ARGEN und Opti­onskommunen über eine zukünftige Einbindung der Bera­tungsleistungen nach dem SGB II und in die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik vor Ort an­geraten. Dabei war schon zu diesem Zeitpunkt klar, dass §16 Abs 2 SGB II (Psychosoziale Beratung, etc) nur individuelle Leistungen vorsieht, mithin eine institutionelle Finanzie­rung nach dem SGB II nicht möglich ist. Bliebe nur eine Förde­rung durch die Kommu­nen und Kreise, die aber aller Orten durch Nothaushalte und Haushalts­sicherungskon­zepte über wenig bis keinen Spielraum verfügen um neue Aufgaben zu über­nehmen.

Die politische Debatte im Landtag hat deutlich gezeigt, dass die CDU/FDP Mehrheit nicht den Willen hat, diese Entscheidung des Ministeriums durch eine politische Ent­scheidung zu korrigie­ren. Damit stellt sich für die ca. 100 Träger von 75 Arbeitslosen­zentren und von 65 Arbeitslosen­beratungsstellen die Frage nach ihrer Zukunft. Fest steht aus unserer Sicht: die von Arbeitslosig­keit bedrohten oder betroffenen Menschen und ihre Familien sind auf unabhängige, sachkun­dige und engagierte Beratung und Unter­stützung sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe angewie­sen.